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Eine kritische Analyse der Anwendung von Choosing by Advantages im Vergabeverfahren auf Basis der EU-Richtlinie und der deutschen Gesetzgebung

Referenten: Dr. Annett Schöttle

Vortragsbeschreibung:
Choosing by Advantages (CBA) ist eine Entscheidungssystem, welches zwischen den Alternativen anhand der Bedeutung von Vorteilen unterscheidet. Die bekannteste CBA-Methode ist die Tabellenmethode. Kostenbezogene Faktoren werden dabei aus der Tabelle ausgeschlossen, um den Wert jeder Alternative besser zu verstehen. Nach der Bewertung des Werts werden die Kosten/Preise jeder Alternative im Verhältnis zum Wert analysiert. Dies ist eine entscheidende Regel, um zu vermeiden, dass Kosten/Preis überschätzt und der Wert einer Alternative unterschätzt wird.
Bei öffentlichen Ausschreibungen ist der Preis in der Regel der einzige oder wichtigste Faktor für die Entscheidung zwischen den Angeboten. Wie bereits von anderen Autoren hervorgehoben, führt dies zu spekulativem Bieterverhalten, das möglicherweise belohnt wird. Die Verwendung von CBA erfordert ein Umdenken, wird jedoch hilfreich sein, um die Unterschiede zwischen den Alternativen wirklich zu verstehen. In dieser Präsentation zeigen wir auf, wie CBA im Vergabeverfahren auf der Grundlage von EU-Richtlinien und deutscher Gesetzgebung angewendet werden kann ohne die Grundsätze der Methode zu verletzten. Wir zeigen aber auch auf, dass die Intention von CBA im Widerspruch zur aktuellen Gesetzgebung steht. Die Präsentation liefert keine abschließende Antwort, sondern soll die Diskussion zu gesetzlichen Anpassungen eröffnen.

Lerneffekte: Verstehen warum CBA ein Vorteil in der Anwendung von Vergabeverfahren ist. Start der Diskussion zur Veränderung der Vergabeverfahren im öffentlichen Sektor zu einem aktiven Prozess.

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